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51. Vereine und Stiftungen
Wir begleiten Sie von Gründung des Vereins oder der Stiftung an. Wir beraten Sie umfassend über die steuerlichen Abgabe- und Erklärungspflichten sowie die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit. Wir p
52. Digitale Kanzlei
Unsere Leistungen als Digitale Kanzlei Unsere digitale Ausrichtung spiegelt sich in unseren umfangreichen Leistungen wider. Von der digitalen Buchführung und Lohnabrechnung über die digitale Bereit
53. Steuererklärungen
DATEV „Digitale Kanzlei“ Die Erstellung bis hin zur Zusendung der finalen Steuererklärung ist bei uns vollständig digital möglich. Als ausgezeichnete „Digitale Kanzlei“ von DATEV setzen wir auf innov
54. Steuergestaltung
Unsere Leistungen im Bereich Steuergestaltung in Augsburg Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der steuerlich optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen oder Ihr Vorhaben und begleiten gegebenenfalls
55. Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnung Als Arbeitgeber tragen Sie vielfältige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen im Rahmen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Diese müssen korrekt und termingerecht erf
56. Steuerberatung
Digitale Kanzlei Mit unserer modernen digitalen Infrastruktur und der Auszeichnung „Digitale Kanzlei“ von DATEV ermöglichen wir eine optimale und effiziente Zusammenarbeit, bei Einhaltung höchster Si
57. Sonderprüfungen
Ob Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen oder Kapitaländerungen - unsere Fachleute führen Sonderprüfungen gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG), GmbH-Gesetzes (GmbHG) und Umwandlungsgesetze
58. Due Diligence
Financial Due Diligence - Fokussierter Blick auf finanzielle Aspekte Die Financial Due Diligence beleuchtet das Kaufobjekt aus finanzieller Perspektive. Bilanzpraktiken, Ertragslage, Vermögen, Kapi
59. Nachhaltigkeitsberichterstattung
CSR-Berichterstattung Viele Unternehmen haben den Ansatz "Tue Gutes und rede darüber" verinnerlicht und berichten freiwillig seit Jahren über soziale, ökonomische und ökologische Aspekte ihrer Unte
60. Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen Herrschende Unternehmen sind nach dem HGB ab einer bestimmten Größe (§ 293 HGB) dazu verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen und diesen
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