Unternehmensbewertung in Augsburg

In der Welt des unternehmerischen Handelns ist die Bewertung von Unternehmen, Unternehmensanteilen und Vermögenswerten in vielfältigen Situationen unerlässlich.

 Als vertrauenswürdiger Berater, unparteiischer Gutachter und Schiedsgutachter stehen wir unseren Auftraggebern mit unserer Expertise als Wirtschaftsprüfer zur Seite und erfüllen dabei die anspruchsvollen Standards des IDW S1.

Die Bedeutung der Unternehmensbewertung aus rechtlicher und steuerlicher Sicht

Es gibt vielfältige Gründe, warum eine Unternehmensbewertung von entscheidender Bedeutung ist. Oftmals ist eine rechtsverbindliche Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen aus gesellschafts-, handels- und steuerrechtlichen Perspektiven unerlässlich.

Solche Gründe können sein: 

  • Kauf- oder Verkaufsabsichten
  • Ausscheiden von Gesellschaftern aus verschiedenen Gesellschaftsformen
  • Unternehmenszusammenschlüsse, Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Schenkungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Bewertung von Anteilswerten bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Wertausgleichszahlungen im Erbschaftsfall
  • Sachkapitalerhöhungen
  • Impairment-Tests
  • Bewertung einzelner Vermögensgegenstände z.B. Marken, Patente oder geistiges Eigentum

Besonders im Hinblick auf steuerliche Risiken, die sich aus Erbschaftsteuer (ErbStG), Körperschaftsteuer (KStG), Einkommensteuer (EStG) und Gewerbesteuer (GewStG) ergeben können, ist eine anerkannte Bewertungsmethode von großer Bedeutung. Der Wert, der durch einen unabhängigen Gutachter, der zugleich Wirtschaftsprüfer ist, ermittelt wird, mindert erheblich das Risiko fehlerhafter Einschätzungen.

Unternehmensbewertung gemäß IDW S1

Je nach Anlass und Zielsetzung der Bewertung verwenden wir unterschiedliche Verfahren, um den Unternehmenswert nach IDW S1 zu ermitteln. Dazu gehören sowohl zukunftsorientierte Ansätze wie das Ertragswertverfahren und der Discounted Cash Flow, als auch marktbasierte Verfahren wie die Multiplikatormethode. Gleichzeitig gibt es Situationen, in denen ein umfassendes Unternehmensbewertungsgutachten nach dem Standard des IDW S1 nicht zwingend erforderlich ist. Das könnte der Fall sein, wenn es um vorbereitende Überlegungen für Kauf- oder Verkaufsoptionen geht und eine Bewertung der Werte sowie Chancen und Risiken als Grundlage für zukünftige Entscheidungen benötigt wird. Auch bei Überlegungen zur Unternehmensnachfolge im Mittelstand können solide und objektive Hinweise zur Gestaltung von Vorteil sein. Hier wird der Unternehmenswert unter Berücksichtigung des Aufwands und der Kosten als Basis für Verhandlungen mit potenziellen Käufern ermittelt.

Teambild der Berufsträger im Büro

Unsere Experten im Bereich der Unternehmensbewertung unterstützen Sie dabei fundierte und zielgerichtete Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Wir ermitteln kompetent und zuverlässig den Wert Ihres Unternehmens oder beraten Sie bei anstehenden Käufen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Unternehmensbewertung zu erfahren.