Mit einer Due Diligence Prüfung soll Sicherheit darüber gewonnen werden, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kauf- oder Verkaufsangebot bezieht, zutreffend sind und alle wesentlichen Risiken identifiziert wurden bzw. etwaige Risiken durch adäquate Garantien oder Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag berücksichtigt werden. Der eigentliche Auftragsinhalt ist in Deutschland weder normiert, noch hat sich eine Normierung in der Praxis herausgebildet. Vielmehr basiert der Untersuchungsinhalt auf einer vertraglichen Grundlage mit dem Unternehmenskäufer, worüber die geschuldeten Aufgabenbereiche hinreichend definiert werden.
Auftraggeber kann sowohl der Unternehmenskäufer sein, dabei wird von einer Buy Side Due Diligence gesprochen, als auch der Unternehmensverkäufer, dann handelt es sich spiegelbildlich um eine Sell Side oder Vendor Due Diligence.
Due Diligence Prüfungen werden in den verschiedensten Bereichen und funktionalen Formen durchgeführt, in der betrieblichen Praxis sind vor allem folgende relevant: