ZEIT­PUNKT DER VER­EIN­NAH­MUNG VON ENT­GEL­TEN I.S.D. § 13 ABS. 1 NR. 1 BUCHST. B USTG BEI ÜBER­WEI­SUN­GEN (BFH)

Bei Überweisungen ist das vereinnahmte Entgelt i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG dem Zeitpunkt zuzuordnen, in dem die Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers erfolgt und somit der Zahlungsempfänger über die Gegenleistung für seine Leistung wirtschaftlich verfügen kann. Hingegen irrelevant für die Zuordnung ist eine wirksame Wertstellung zu einem früheren Zeitpunkt. (BFH, Urteil v. 17.8.2023 – V R 12/22; veröffentlicht am 2.11.2023)