KEI­NE STEU­ER­ER­SPAR­NIS DURCH DIE VER­MIE­TUNG VON LU­XUS­IM­MO­BI­LI­EN (BFH)

Bei der Vermietung einer Immobilie mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm ist als Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht eine Totalüberschussprognose über einen Prognosezeitraum von 30 Jahren aufzustellen. Werden innerhalb des Zeitraums der Totalüberschussprognose über einen längeren Zeitraum Verluste erwirtschaftet, fehlt es an einer Einkünfteerzielungsabsicht und die Vermietungstätigkeit ist steuerlich als Liebhaberei zu qualifizieren. Die typisierte Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit greift im Fall der Vermietung einer Immobilie mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm nicht. (BFH, Urteil v. 20.6.2023 – IX R 17/21; veröffentlicht am 16.11.2023)