ÄNDE­RUN­GEN BEI MI­NI­JOBS IM JAHR 2024

Für das Jahr 2024 gelten bei den Minijobs nachfolgende neue Regelungen: 1. Anstieg des Mindestlohns und der Verdienstgrenze Aufgrund des Anstiegs des Mindestlohns von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde ab dem 1.1.2024 steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob von 520 Euro auf 538 Euro. 2. Wegfall der Übergangsregelungen für Alt-Midijob Die Übergangsregelungen, die ab 1.10.2022 mit Geltungsdauer bis zum 31.12.2023 infolge der gestiegenen Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro zur Verhinderung der Einstufung eines Alt-Midijobs zu einem Minijob eingeführt wurden, sind ab 1.1.2024 nicht mehr anzuwenden. >> Weitere Informationen finden Sie hier. 3. Fälligkeiten und Beiträge im Jahr 2024 Im Jahr 2024 sind für Beiträge und Abgaben dieselben Sätze anzuwenden wie im Jahr 2023. >> Weitere Informationen zu den Fälligkeits- und Übermittlungstermine finden Sie hier. 4. Hinzuverdienst von Rentnern Bei Bezug einer Altersrente besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines unbegrenzten Hinzuverdienstes. Im Falle der Ausübung eines Minijobs gilt ab 1.1.2024 die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro bzw. die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, sind die Hinzuverdienstgrenzen maßgeblich. >> Weitere Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie hier. 5. Neues SV-Meldeportal Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wurde im Oktober 2023 durch das neue SV-Meldeportal ersetzt. Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net können Arbeitgeber noch bis zum 29.2.2024 nutzen. Ab dem 1.3.2024 erfolgt die Abschaltung der elektronischen Ausfüllhilfe sv.net. >> Weitere Informationen zum neuen SV-Meldeportal finden Sie hier.