Steuergestaltung

Steuergestaltung

Beratung durch gezielte Steuergestaltung

Steuern verwalten ist wichtig – darum werden Sie laufend zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Die Steuergestaltung in Ihrem Sinne setzt weit vor der Steuererklärung an – hier sind wir für Sie tätig.

Unsere Leistungen im Bereich Steuergestaltung:

  • Wir beraten Sie zu allen steuerlichen Auswirkungen Ihrer Planungen durch eine gezielte Steuergestaltung – es sind immer mehrere Steuerarten zu beachten, die sich zum Teil gegenseitig beeinflussen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform Ihres Unternehmens. Wenn erforderlich begleiten wir notwendige Unternehmensumwandlungen. Mit Steuerbelastungsvergleichen zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten optimaler Steuergestaltung auf.
  • Wir beraten Sie zu den steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten Ihrer betrieblichen Nachfolge. Den Fortbestand ihres Unternehmens zu sichern und damit Arbeitsplätze und eine Einkunftsquelle für die Zukunft zu erhalten ist dabei das Ziel, das wir als Steuerberater für Sie erreichen wollen. Hierbei spielt die frühzeitige Einbindung von Familienmitgliedern in die Unternehmensprozesse eine wichtige Rolle. Aber auch in den Fällen, in denen keine eigenen Nachkommen für das Unternehmen in Frage kommen, ist die rechtzeitige Einbindung externer Nachfolger in die Steuergestaltung aktiv zu betreiben. Hierbei unterstützen wir sie hinsichtlich der Erarbeitung von Beteiligungsmodellen, Kaufpreisermittlungen und –gestaltungen sowie deren Umsetzungen. Für die rechtliche Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge können wir auf erfahrene Rechtsanwälte zurückgreifen.
  • Wir machen Ihnen Vorschläge im Rahmen der Steuergestaltung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer – Ihr Vermögen soll schließlich so weit als möglich in der Familie bleiben.
  • Wir prognostizieren Ihre zukünftigen Steuerzahlungen – Planung macht die Zukunft finanziell beherrschbar.
  • Wir beraten Sie bei der individuellen Steuergestaltung Ihrer Gesellschafterverträge und Verträge mit Angehörigen.
  • Wir sind Ihr Partner, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung erwarten. Wir beraten Sie im Vorfeld zu den steuerlichen Aspekten eines Aufhebungsvertrags und der optimalen Gestaltung des Auszahlungszeitpunkts und möglicher steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Fünftelregelung.
  • Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine Immobilie kaufen wollen. Wir beraten Sie, ob ein Vermietungsobjekt rentabel ist, welche Kosten zu erwarten sind, wie hoch Ihr Liquiditätsbedarf ist. Als Eigentümer einer Immobilie prüfen wir für Sie bei anstehenden Renovierungsmaßnahmen die optimale Steuergestaltung – für Vermieter ebenso wie für Bewohner der eigenen Immobilie.
  • Wir beraten Sie, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen und sorgen auch hier für die optimale steuerliche Gestaltung.
  • Zusätzlich stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung, die das internationale Steuerrecht betreffen, wie zum Beispiel die steuerliche Beurteilung bei Wegzug ins Ausland, Zuzug ins Inland oder Bezug einer ausländischen Rente.