Sonderprüfungen - Kompetenz und Unabhängigkeit für geprüfte Ergebnisse

Neben der standardmäßigen Abschlussprüfung können zahlreiche weitere Prüfungen notwendig sein, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung von einem sachverständigen Dritten gefordert wird. In diesen Fällen können Sie auf die Expertise, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz von CONLATA vertrauen. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Sonderprüfungen ermöglicht es uns, Ihnen fundierte und geprüfte Ergebnisse zu liefern.

Aktuelle Anforderungen

Unsere Spezialisten sind bestens mit den aktuellen Anforderungen vertraut und unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

 

Sonderprüfungen nach dem AktG, GmbHG, UmwG

Ob Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen oder Kapitaländerungen - unsere Fachleute führen Sonderprüfungen gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG), GmbH-Gesetzes (GmbHG) und Umwandlungsgesetzes (UmwG) durch.

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Ob Gründung, Umwandlung, Sacheinlagen oder Kapitaländerungen - unsere Fachleute führen Sonderprüfungen gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG), GmbH-Gesetzes (GmbHG) und Umwandlungsgesetzes (UmwG) durch

Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)

Im Einklang mit den Anforderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) führen wir Prüfungen gemäß § 53 durch, um die rechtmäßige Verwendung von Mitteln zu gewährleisten.

Prüfung nach der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Unsere Experten führen Prüfungen im Rahmen der VerpackV durch, damit Sie sichergehen können, dass alle verpackungsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

 

Teambild der Berufsträger im Büro

Verlassen Sie sich auf unser erfahrenes Team für präzise und kompetente Sonderprüfungen.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über unser breites Dienstleistungsspektrum zu erfahren und wie wir Ihnen bei Ihren spezifischen Anforderungen behilflich sein können.