Unser Ansatz für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Für eine effiziente Jahresabschlussprüfung ist ein tiefes Verständnis des Geschäftsmodells sowie der bestehenden Prozesse des Mandanten erforderlich. Entsprechend sind unsere Jahres- und Konzernabschlussprüfungen individuell angepasst und flexibel auf die Komplexität Ihres Unternehmens zugeschnitten. Wir prüfen Ihren aufgestellten HGB oder IFRS Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (ISA (DE)). Hierbei nutzen wir Wirtschaftsprüfer innovative, IT-gestützte Tools und richten unseren Blick nicht nur auf das Rechnungswesen, sondern auf die gesamte Wertschöpfungskette und das unternehmerische Umfeld. 

Dabei setzen wir auf einen modernen, prozess- und risikoorientierten Prüfungsansatz und beraten Sie zu den Stärken und Potenzialen Ihres Unternehmens.

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung deutlich verschärft. Bei CONLATA unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, indem wir Jahresabschlussprüfungen sowie Konzernabschlussprüfungen gemäß den neuesten Vorgaben durchführen. Unsere Wirtschaftsprüfer gewährleisten eine nahtlose Umstellung der Berichterstattung auf die aktuellen externen Rechnungslegungsstandards. Dabei setzen wir auf einen modernen, prozess- und risikoorientierten Prüfungsansatz und beraten Sie zu den Stärken und Potenzialen Ihres Unternehmens.

Jahresabschlussprüfungen bei CONLATA

Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen

Gemäß der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind alle Kaufleute grundsätzlich zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Zudem müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung durchführen lassen. Bei CONLATA übernehmen unsere Wirtschaftsprüfer die Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs, Personengesellschaften, Stiftungen sowie von Wirtschaftsbetrieben der öffentlichen Hand. Die Ergebnisse werden in ausführlichen Prüfberichten festgehalten. Unsere Wirtschaftsprüfer erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen für Jahresabschlussprüfungen, einschließlich erfolgreicher Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß WPO und Registrierung als Abschlussprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Freiwillige Jahresabschlussprüfungen

Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung bieten wir auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen verschiedener Rechtsformen. Dazu zählen auch Eigenbetriebe, Kommunale Gesellschaften, Stiftungen und Vereine. Durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung wird eine erhöhte Sicherheit des Jahresabschlusses gewährleistet, Bilanzierungs- und Buchungsfehler und Schwachstellen können rechtzeitig aufgedeckt werden.

Gesetzliche und freiwillige Konzernabschlussprüfungen

Herrschende Unternehmen sind nach dem HGB ab einer bestimmten Größe (§ 293 HGB) dazu verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen und diesen prüfen zu lassen. Auch kann ein Konzernabschluss freiwillig erstellt und geprüft werden, wenn es darum geht Interessensgruppen ein realistisches Bild der Gesamtgruppe zu vermitteln. Der Konzernabschluss fasst die Einzelabschlüsse der Unternehmen zusammen und eliminiert die Geschäftsvorfälle zwischen den Unternehmen des Konzerns. Dank unserer umfassenden Erfahrung führen wir diese Prüfungen effizient durch und passen diese individuell an die spezifischen Gegebenheiten wie Größe und Komplexität Ihres Unternehmens an. Sprechen Sie uns an - gerne erstellen wir für Sie Ihren Konzernabschluss oder prüfen diesen.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von CONLATA zusammen in Kanzlei

CONLATA steht Ihnen als vertrauenswürdiger Partner für eine präzise und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Jahresabschlussprüfung zur Seite.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kompetent und umfassend von uns beraten!