Professionelle Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen in Augsburg

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Erstellung sämtlicher betrieblicher und privater Steuererklärungen sowie Steueranmeldungen. Sollte es Unstimmigkeiten geben, vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren wie dem Einspruchs- und Klageverfahren, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Belange gewahrt werden. 

Wir unterstützen Sie bei Ihrer privaten Einkommensteuer und erforderlichen Feststellungserklärungen. Für Unternehmen sind wir der optimale Ansprechpartner für gewerbliche Steuererklärungen im Bereich Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Erstellung von Steuererklärungen

Unser Team aus fachlichen Mitarbeitern erstellt Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen unter Berücksichtigung aller zulässigen Abzugsmöglich-keiten und aktueller Rechtsprechung.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer analysieren und optimieren wir sämtliche Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung von beruflichen Aufwendungen als Werbungskosten. Wenn Sie im Ausland für Ihren Arbeitgeber tätig sind, prüfen wir umfassend Ihre steuerlichen Pflichten.

Unternehmen

Nach Erstellung des Jahresabschlusses erstellt unser qualifiziertes Team Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Daneben prüfen wir für Sie mögliche gesetzliche Mitteilungs-pflichten gegenüber dem Finanzamt und informieren Sie umfassend hierüber.

Vermieter

Für Sie als Vermieter von Immobilien ermitteln wir Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und optimieren die steuerliche Absetzungs-möglichkeiten bei den Werbungskosten. Wir beraten Sie gerne bei der steuerlich optimalen Gestaltung von Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen. 

Rentner

Sind Sie bereits im wohlverdienten Ruhestand und sind unsicher bezüglich einer erforderlichen Steuererklärung? Wir klären für Sie, ob Sie aufgrund Ihrer Einkünfte verpflichtet sind, eine private Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Bedarf beantragen wir für Sie eine Nichtveranlagungs-bescheinigung (NV-Bescheinigung) oder Kontrollveranlagung für alle 3 Jahre.

Kinder

Wir prüfen inwieweit Ihre Kinder bei der Einkommen-steuererklärung berücksichtigt werden können, ob die Kinderbetreuungskosten steuerlich ansetzbar sind oder ob es Abzugsmöglichkeiten für die Berufsausbildung Ihres Kindes gibt. Bei Fragen zu Elterngeld und Kindergeld sind wir der richtige Ansprechpartner.

Wohnsitz im Ausland

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland und sind sich nicht sicher, ob Sie in Deutschland eine Steuererklärung abgeben müssen? Wir klären für Sie die Deklarationspflicht in Deutschland und unterstützen Sie bei der Abgabe der Steuererklärung im Falle der beschränkten Steuerpflicht.

Wahl der geeigneten Veranlagungsform

Wir unterstützen Sie bei Entscheidungen zur Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten, um steuerlich optimale Ergebnisse zu erzielen.

DATEV „Digitale Kanzlei“

Die Erstellung bis hin zur Zusendung der finalen Steuererklärung ist bei uns vollständig digital möglich. Als ausgezeichnete „Digitale Kanzlei“ von DATEV setzen wir auf innovative Technologien, um Ihnen eine reibungslose und moderne Zusammenarbeit zu bieten.

Teambild der Berufsträger im Büro

Sollten Unklarheiten über die steuerliche Anerkennung bestimmter Vorgänge auftreten, legen wir Einsprüche beim Finanzamt ein und begleiten das Einspruchsverfahren bis zur Klärung – einschließlich eventueller Finanzgerichtsverfahren.