Professionelle Erstellung Ihres handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlusses in Augsburg

Ist der Jahresabschluss für Sie lediglich die Basis für die Berechnung Ihrer Steuerlast? Das war einmal. In den vergangenen Jahren hat der Jahresabschluss an Komplexität und Bedeutung zugenommen. Er bietet nicht nur Einblicke in die betriebswirtschaftlichen Abläufe des vergangenen Jahres, sondern fungiert neben der aktuellen Betriebswirtschaftlichen Auswertung als Grundlage für Ihre unternehmensbezogenen Entscheidungen. Auch bei Themen wie Rating, Kreditvergabe oder Kapitalbeschaffung ist der Jahresabschluss entscheidend. Er muss zudem sämtlichen gesetzlichen Vorgaben und Normen genügen.

Unser Ansatz für den Jahresabschluss und die Einnahmenüberschussrechnung

Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Augsburg erstellen für Sie den handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss sowie die „E-Bilanz“. Bei der elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung müssen detaillierte Anforderungen an den Aufbau und Umfang von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie zusätzliche Informationen erfüllt werden – eine Aufgabe, die wir kompetent und vollständig für Sie erledigen.

Ist Ihr Unternehmen aufgrund seiner Rechtsform zur Hinterlegung oder Offenlegung des Jahresabschlusses beim Elektronischen Unternehmensregister verpflichtet, übernehmen unsere Steuerberater auch diese Aufgabe für Sie.

Falls für Ihr Unternehmen keine Bilanzierungspflicht besteht, erstellen wir Ihren Jahresabschluss auch gemäß § 4 Abs. 3 EStG in Form der Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung). Auch für diese Art des Jahresabschlusses müssen vielfältige Vorschriften eingehalten werden, einschließlich der elektronischen Übermittlung durch die Anlage EÜR in Ihrer Einkommensteuererklärung oder Feststellungserklärung der Einkünfte.

Unsere Dienstleistungen umfassen auch spezielle Formen von Jahresabschlüssen, wie zum Beispiel:

  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen

  • Liquidationsbilanzen

  • Umwandlungsbilanzen

  • Überschuldungsbilanzen

  • Auseinandersetzungsbilanzen

  • Konzernabschlüsse

Sollte eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt anstehen, begleiten wir Sie von Anfang an: Von der Vorbereitung der relevanten Daten und Belege über die Kommunikation mit den Prüfenden bis hin zur Schlussbesprechung und der Prüfung des Prüfungsberichts. Wir unterstützen auch bei der künftigen Behandlung komplexer Sachverhalte im Rahmen der Betriebsprüfung. Falls keine Einigung mit dem Prüfer erzielt werden kann, legen wir Einsprüche gegen die aus der Betriebsprüfung resultierenden Bescheide ein und begleiten das Einspruchsverfahren bis zur Erledigung – inklusive einer möglichen Weiterführung vor dem Finanzgericht.

Teambild der Berufsträger im Büro

CONLATA steht Ihnen als vertrauenswürdiger Partner für eine präzise und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Jahresabschlussprüfung zur Seite.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kompetent und umfassend von uns beraten