Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) endet am 31. März 2021. Nach Ablauf der Antragsfrist ist es nicht möglich, rückwirkend einen Antrag für Überbrückungs-hilfe II zu stellen.
Nach dem 31. März 2021 können bis einschließlich 31. Mai 2021 lediglich Änderungsanträge gestellt und bis zum 30. Juni 2021 die Kontoverbindung korrigiert werden.