Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat mit dem Themenblatt zur Überbrückungshilfe die kürzlich bekannt gegebenen Neuerungen veröffentlicht. Insbesondere neu ist die bereits veröffentlichte Fristverlängerung für die Antragsstellung bis zum 30. September 2020 (ursprünglich 31. August 2020).